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   BFH, 10.03.1989 - III R 138/84   

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https://dejure.org/1989,16560
BFH, 10.03.1989 - III R 138/84 (https://dejure.org/1989,16560)
BFH, Entscheidung vom 10.03.1989 - III R 138/84 (https://dejure.org/1989,16560)
BFH, Entscheidung vom 10. März 1989 - III R 138/84 (https://dejure.org/1989,16560)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Antrag auf Investitionszulage bei Anschaffung von neuen beweglichen Wirtschaftsgütern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.05.1986 - III R 66/85

    Verbleiben im Betrieb - Betrieb des Investors - Wirtschaftsgut - Kurzfristige

    Auszug aus BFH, 10.03.1989 - III R 138/84
    Denn die Entscheidung darüber, ob eine ausschließliche oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung vorliegt, ist nach den Verhältnissen desjenigen zu beurteilen, bei dem das Wirtschaftsgut verblieben ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Mai 1986 III R 66/85, BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916).

    Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916 weiter entschieden, daß ein Wirtschaftsgut dann noch dauerhaft und räumlich mit dem Betrieb des Investors verbunden bleibt, wenn das Wirtschaftsgut kurzfristig einem anderen zur Nutzung überlassen wird.

    Vielmehr sind in diesem Zusammenhang Gebrauchsüberlassungen an die Gesellschafter oder deren Angehörige zu privaten Zwecken als zulageschädlich anzusehen, es sei denn, daß die private Nutzung von untergeordneter Bedeutung war (BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916; BFH-Urteil vom 4. November 1977 III R 145/74, BFHE 124, 470, BStBl II 1978, 353).

  • BFH, 04.11.1977 - III R 145/74

    Anschaffung eines Geschirrspülautomaten - Anlagevermögen einer

    Auszug aus BFH, 10.03.1989 - III R 138/84
    Vielmehr sind in diesem Zusammenhang Gebrauchsüberlassungen an die Gesellschafter oder deren Angehörige zu privaten Zwecken als zulageschädlich anzusehen, es sei denn, daß die private Nutzung von untergeordneter Bedeutung war (BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916; BFH-Urteil vom 4. November 1977 III R 145/74, BFHE 124, 470, BStBl II 1978, 353).
  • FG Berlin, 21.12.1994 - IV 51/94
    Für die Entscheidung über die Investitionszulage sind also dessen - im Streitfall einer Gewährung nicht entgegenstehende - Verhältnisse maßgeblich; auf die womöglich zulagenschädlichen Verhältnisse des Mieters, der das Wohnmobil beispielsweise als Privatperson nutzt, kommt es dann nicht an (vgl. BFH, Urteil vom 10. März 1989 III R 138/84 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -;BFH/NV-; 1989, 805).

    Mit seiner Entscheidung folgt der Senat den vom BFH zu den Verbleibensvoraussetzungen nach § 4 b InvZulG 1982 entwickelten Grundsätzen, denen zufolge bei einem Wohnmobil sogar eine bis zu drei Monate dauernde Abwesenheit je Vermietungsfall für die Annahme des räumlichen Verbleibens im Betrieb unschädlich ist ( Urteil vom 10. März 1989 III R 138/84 a. a. O.).

  • BFH, 15.03.1991 - III R 18/88

    Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage für "begünstigte Investitionen" in

    Wird diese Frist im Einzelfall nicht überschritten, ist regelmäßig davon auszugehen, daß ein Investor die tatsächliche Gewalt über einen vermieteten Gegenstand innerhalb kurzer Zeit wiedererlangt (BFH-Urteile in BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916, und vom 10. März 1989 III R 138/84, BFH/NV 1989, 806).
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